Kanzleiverkauf
Ablauf
Wenn Sie uns den Verkauf Ihrer Kanzlei anvertrauen, gehen wir folgendermaßen vor:
Ablauf
Wenn Sie uns den Verkauf Ihrer Kanzlei anvertrauen, gehen wir folgendermaßen vor:
In einem ersten persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Kanzlei zu Ihren Vorstellungen verkauft werden kann. Wir geben Ihnen eine offene und ehrliche Einschätzung der Realisierungschance und besprechen alternative Möglichkeiten.
Wir beginnen mit der…
Wissen Sie, wie viel Ihre Kanzlei wert ist? Die Basis für die Bewertung sind die nachhaltigen und übertragbaren Umsätze (optimalerweise auf Grundlage der ausgefüllten anonymisierten Mandantenliste) und das Anlagevermögen.
Bei der Bewertung der Kanzlei lassen wir unter anderem auch marktübliche Multiples und unsere Erfahrungswerte einfließen, um so für Sie den bestmöglich umsetzbaren Verkaufspreis zu bestimmen.
Wir starten mit der Erstellung eines anonymisierten Exposés. Dieses Exposé enthält Eckpunkte wie Mandanten, Mitarbeiter, Kennzahlen, Potential, Übergabeszenario, Verkaufsgrund und Kaufpreis, die wir als Erstinformation an Interessenten übermitteln.
Transportiert wird im Exposé klar Worum es geht, aber nicht um Wen. Außerdem stellen wir Ihnen eine Vorlage für die Erstellung einer anonymisierten Mandantenliste zur Verfügung, welche Informationen wie Branche, Umsatzverteilung, Alter, etc. enthält. Diese ermöglicht Interessenten den Klientenstock anonym einzuschätzen.
Wir bieten Ihre Kanzlei auf verschiedenen Ebenen an:
In einem ersten Schritt bieten wir Ihre Kanzlei an vorgemerkte Interessenten aus unserer Datenbank an und platzieren Ihr Angebot auf unserer Homepage. Danach bieten wir in unserem Netzwerk, über unseren Newsletter und mittels Aussendungen per Post an.
Das Anbieten erfolgt ausschließlich durch Kurzinformationen, um die Anonymität zu wahren.
Besteht nach Übermittlung des Exposés bei einem möglichen Übernehmer Interesse, dann klären wir vorab die Eckpunkte und überprüfen, ob Sie und Ihre Kanzlei und der Übernehmer sowohl fachlich als auch persönlich zusammenpassen.
Damit stellen wir sicher, dass Sie Gespräche nur mit passenden und geeigneten Übernehmern führen. Kommt der Übernehmer in Frage, muss er vor gegenseitiger Bekanntgabe eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnen.
Wir überprüfen vor einem Termin, ob der Interessent über ausreichend Bonität verfügt, um Ihre Kanzlei zu finanzieren und stellen so sicher, dass Sie Gespräche nur mit potenten Interessenten führen.
Als Privatverkäufer ist vor Allem das Verlangen einer Bonitätsauskunft eine Hürde, bei uns ist es Usus.
Im nächsten Schritt präsentieren wir in einem Gespräch gemeinsam mit Ihnen den Interessenten Ihre Kanzlei. Dabei achten wir darauf, dass alle Informationen verständlich, kompetent und deutlich vermittelt werden und somit Ihre Kanzlei in einem angemessenen Licht erscheint.
Der erzielbare Preis hängt nicht zuletzt von einer professionellen Präsentation ab.
Wir sind als Berater und Vermittler oft ausschlaggebend daran beteiligt, dass Verhandlungen zum gewünschten Erfolg führen. Wir versuchen Lösungen zu finden, bringen auch heikle und emotionale Punkte zur Sprache, die ansonsten unbesprochen blieben und verhindern so Missverständnisse und Stillstände. Wir stellen unter Anderem durch Protokollierung sicher, dass alle Parteien den gleichen Informationsstand haben und schaffen damit ein gemeinsames Verständnis.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem geplanten Veränderungsprozess!